Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nichts ist so alt, wie die Nachrichten von gestern.
Erst gestern haben wir euch über das Urteil des Arbeitsgerichts Essen zur Inflationsausgleichsprämie informiert. Einen Tag zuvor, am 19. August 2024, hat das LAG Düsseldorf die Entscheidung aufgehoben.
Ich hänge euch die Pressemitteilung an diese Mail an.
Die Revision beim BAG ist zugelassen. Es ist also noch nicht endgültig entschieden.
Deshalb bleibt es trotzdem bei unserer Empfehlung, die Beschäftigten zu informieren, damit sie mögliche Ansprüche aus einer späteren Entscheidung durch das BAG nicht durch Zeitablauf der Ausschlussfrist verlieren.
Die Personalabteilungen werden vermutlich auf das LAG-Urteil verweisen und Ansprüche zunächst mit der noch ausstehenden Entscheidung des BAG abwehren. Da sich diese Entscheidungen erfahrungsgemäß lange hinziehen, bleibt nichts weiter, als abzuwarten.